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Verträge

Ob es sich um Verträge das Arbeitsmarktes handelt, des Erbrechts, des Familie-, Ehe- u. Güterrechts, Patientenverfügungen, des Miteigentums oder des Werkrechts / Baurechts, die individuelle Gestaltung wird mit Ihnen besprochen.

Die Unterzeichnung eines notariellen Vertrages ersetzt nicht die Gewissheit, dass alle Rechte und Pflichten und Wünsche eines Vertragsteils auch angemessen berücksichtigt wurden. Nur eine präsente und umfassende Befragung und Beratung des Mandanten kann den Einblick in die Sachlage und die Wünsche verschaffen und die Informationen geben, welche für eine effektive Vertragsgestaltung notwendig sind.

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Ulrich Standke

Ulrich Standke

Rechtsanwalt Halderstraße 16
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